« zur Startseite

Wieder in der Heimat

Home, sweet home?

Manche freuen sich während des ganzen Auslandsstudiums auf zu Hause, andere blieben lieber in der neuen Heimat und die meisten gehen mit gemischten Gefühlen zurück in die Heimat. So oder so sollte schon früh auch die Rückkehr organisiert werden.

Ausland Studium, zurück, Heimat, Ende

Dass ein Auslandsstudium gut organisiert sein sollte, ist klar. Doch die Organisation sollte nicht mit dem tatsächlichen Auslandsaufenthaltes aufhören. Auch was ist, wenn man in die Heimat zurückkehrt, sollte geklärt sein. Schließlich möchte man auch dann wieder ein Dach über den Kopf haben, erfolgreich weiter studieren und das während des womöglich strapaziösen Wiedereinlebens.


Die fremde Heimat

Nicht immer fällt es den Rückkehrern leicht, sich wieder auf das Leben in der Heimat und an der heimischen Hochschule einzustellen. Je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes, Unterschiedlichkeit der Welten und dem, was man während seines Auslandsstudiums erlebt hat, muss erstmal der Kulturschock verdaut werden und sich wieder eingelebt werden. Damit hat man genug zu tun und braucht nicht noch den Ärger, dass man dem Anerkennen von Prüfungsleistungen hinterher rennen muss oder fürchtet, auf der Straße schlafen zu müssen.

Die Vorbereitung der Rückkehr sollte also schon zur Vorbereitung des Auslandsstudiums gehören. Denn wenn bei der Ankunft in der Heimat alles soweit geregelt ist, fühlt sich das sehr wohltuend für die gestresste Rückkehrer-Seele an.


Das Heim in der Heimat

Dazu gehört vor allem die Fragen, was mit der Bleibe wird, wenn man sich im Auslandstudium befindet und wo man nach der Rückkehr schließlich selber bleibt, sollten geklärt werden. Wer eine eigene Wohnung hat oder in einer WG beheimatet ist, kann versuchen seine Behausung für die Zeit des Auslandsstudiums an einen Untermieter zu vergeben.

Das hat den Vorteil, dass man sich doppelte Mieten sparen kann und trotzdem in das traute Heim zurückkehren kann. Der Untermieter kann in der Zeit ein möbliertes Zimmer genießen. Die sind durchaus gefragt und nicht nur für Studierende aus dem Ausland interessant, sondern auch beispielsweise für Leute, die ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren. Ein befristeter Mietvertrag sorgt dafür, dass das verlassene Heim, dann bei der Rückkehr auch wieder frei ist. Vermietet man ein Zimmer in einer WG muss das natürlich mit den Mitbewohnern abgesprochen werden.

Wer ein Zimmer oder ein Appartement eines Studierendenwohnheimes sein eigen Heim nennt, sollte ebenfalls klären, was nötig ist, um nach dem Auslandsstudium dort wieder einzuziehen. Vielleicht kommt auch hier eine Art Untervermietung in Frage.


| 1 | 2 | >>

Ähnliche Themen

News und Aktuelles

  • Betriebswirtschaftslehre studieren – Ohne NC

    In den Niederlanden kann das Studium der Betriebswirtschaftslehre studiert werden. Besonderheit bei einigen Hochschulen: Es gibt keine Zulassungsbeschränkung, also keinen Numerus Clausus (NC).

  • Grünes Licht von Europa

    Das Europäische Parlament bewilligt die Fortsetzung des Programms „Erasmus Mundus II“. Das Programm dient der Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich der höheren Bildung. Es hat das Ziel, die Europäische Union (EU) weltweit als Exzellenzzentrum des Lernens zu fördern.

Weitere News im Archiv »