« zur Startseite

Wieder in der Heimat Teil 2

Organisation des Auslandsstudiums meint auch das Heimatstudium

Auch was das Studium angeht sollten rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden, dass dieses – wenn gewünscht – ohne Unterbrechung an der heimischen Hochschule weitergeführt werden kann. Die Anerkennung der Prüfungsleistungen ist dabei das eine. Bereits vor dem Start ins Auslandsstudium sollte schon geklärt werden, welche Studienleistungen sich anrechnen lassen. Ganz verlässlich klappt das mit den sogenannten Learning Agreements zwischen der Heimat- und der Gasthochschule. Wieder in der Heimat können die erbrachten Leistungen auch dank des internationalisierten Notensystems ECTS einfacher angerechnet werden.


Für viele ist die Studienzeit mit dem Auslandsstudium nicht beendet. Es stehen also weitere Semester an der heimischen Hochschule an. Wer nahtlos weiter studieren möchte, sollte sich aus der Ferne darum kümmern, die entsprechenden Veranstaltungen zu belegen. Da dies häufig ohnehin über online-Verfahren geschieht, lassen sich Kurse meistens recht problemlos auch von einem anderen Ecke der Welt wählen.

Falls das Wahlverfahren nicht online durchgeführt werden kann, sollte sich um alternative Wege gekümmert werden, um auf die Veranstaltungsliste zu gelangen. Das können E-Mails an die Dozenten sein oder Kommilitonen, die einen mit auf aushängende Listen schreiben.


<< | 1 | 2 |

News und Aktuelles

  • Betriebswirtschaftslehre studieren – Ohne NC

    In den Niederlanden kann das Studium der Betriebswirtschaftslehre studiert werden. Besonderheit bei einigen Hochschulen: Es gibt keine Zulassungsbeschränkung, also keinen Numerus Clausus (NC).

  • Grünes Licht von Europa

    Das Europäische Parlament bewilligt die Fortsetzung des Programms „Erasmus Mundus II“. Das Programm dient der Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich der höheren Bildung. Es hat das Ziel, die Europäische Union (EU) weltweit als Exzellenzzentrum des Lernens zu fördern.

Weitere News im Archiv »