Anerkennung von Prüfungsleistungen
Was für eine Leistung so‘n Auslandsstudium
Im Auslandsstudium mühevoll Studienleistungen erbringen und wieder an der Heimathochschule heißt es dann Anerkennung verweigert? Damit das nicht passiert, sollte die Anerkennung der Prüfungsleistungen vor dem Auslandsstudium geklärt werden.
Für viele Studierende, die ein oder mehrere Semester ihres Studiums im Auslad verbringen wollen, ist entscheidend, dass die dort erbrachten Leistungen auch an der heimischen Hochschule anerkannt werden. Doch nicht immer klappt das problemlos. Umso besser, dass sich die deutschen Hochschulen zunehmend bemühen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen zu erleichtern. Mit dieser Thematik sollte sich aber schon beschäftigt werden, bevor es ans Studieren im Ausland geht. Grundsätzlich wird die Anerkennung von Prüfungsleistungen einfacher, wenn das Auslandsstudium ein offizieller Austausch oder organisiertes Programm ist.
Internationalisiertes Studiensystem?
Der Bologna-Prozess, der zu den internationalisierten Abschlüssen des Bachelor und Master geführt hat, sollte auch dazu beitragen, Studiengänge in unterschiedlichen Ländern besser vergleichen zu können. Das internationale Bewertungssystem ECTS macht auch die einzelnen Bewertungen transparenter. Dennoch gibt es zahlreiche Studierende, die nach ihrer Rückkehr vom Auslandsstudium um die Anerkennung ihrer Prüfungsleistungen mindestens kämpfen mussten.
Eine Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hat gezeigt, dass nur 41 Prozent der Prüfungsleistungen, die Studierende im Ausland erbracht haben, auch voll anerkannt werden.
Der Vertrag für die Anerkennung des Auslandsstudiums
Das Beste ist, bereits vor Beginn des Auslandsstudiums, selbiges so zu planen, dass die dort erbrachten Leistungen auch an der heimischen Hochschule anerkannt werden. Dazu verhelfen die sogenannten Learning Agreements. Das sind Abkommen zwischen der Heimat- und der Gasthochschule in denen die Leistungsanerkennung vor Beginn des Auslandsstudiums vertraglich klar geregelt wird. Unterschrieben von Vertretern beider Hochschulen und den Studierenden gibt es bei der Rückkehr aus dem Ausland keine bösen Überraschungen mehr, was die Anerkennung der Auslandszeit angeht.
Wird das Auslandsstudium über Erasmus organisiert, ist die Teilnahme an einem solchen Learning Agreement verpflichtend.


