Anerkennung von Prüfungsleistungen (Kopie 1)
Bei vorgesehenem Auslandsstudium auch vorgesehene Leistungen
Handelt es sich bei der Studienzeit im Ausland um einen integrierten Auslandsaufenthalt oder ein sogenanntes Doppeldiplom – ist das Auslandsstudium also im Studienverlauf vorgesehen – gibt es seltener Schwierigkeiten bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Denn dann bestehen meistens ohnehin schon Regelungen über die Leistungen, die im Ausland erbracht werden müssen. Ähnlich ist es bei Kooperationen und Partnerschaften zwischen Hochschulen oder Fachbereichen der eigenen Hochschule und der im Ausland.
Schwieriger ist es, wenn das Auslandsstudium auf eigene Faust unternommen oder von hochschulfernen Organisationen begleitet wird. Doch auch hier kann und sollte der Versuch unternommen werden, die eigene und die Hochschule im Ausland zu einem Learning Agreement zu bewegen.
Auch beim selbstorganisierten Auslandsstudium zur Leistungsanerkennung
Grundsätzlich geht es bei der Anerkennung von Studienleistungen, um die Lernziele – nicht den formalen Ablauf – die übereinstimmen sollten. Mittlerweile gilt an deutschen Hochschulen eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass künftig nicht mehr Studierende beweisen müssen, warum ihre Leistungen aus dem Auslandsstudium anerkennungswürdig sind, sondern die Hochschule beweisen muss, warum nicht.
Wer Probleme bei der Anerkennung seiner im Ausland erbrachten Studienleistungen hat, sollte sich zunächst auf den Weg zur Fachschaft der eigenen Hochschule oder der Studierendenvertretung machen. Diese können helfen, sich gegen die Hochschule durchzusetzen. Auch kann der DAAD behilflich sein.

